Die QualityLabs BT GmbH ist ein nach § 15 (5) MPG anerkanntes Prüflabor für Medizinprodukte.
Der in 2009 geänderte und zum 21. März 2010 in Kraft getretene § 15 Absatz 5 des Medizinproduktegesetzes (MPG) sieht vor, dass die Erfüllung der für Laboratorien geltenden Mindestkriterien nach Anhang 8 der Richtlinie 90/385/EWG, Anhang XI der Richtlinie 93/42/EWG oder Anhang IX der Richtlinie 98/79/EG in einem Anerkennungsverfahren durch die zuständige Behörde festzustellen ist.
Die zuständige Behörde ist die ZLG, durch die die QualityLabs BT GmbH entsprechend anerkannt worden ist.